5. Dez. 2023, 08:43 Uhr
Erwahrung der Gemeindewahl vom 19. November 2023
Der Gemeinderat stellt fest, dass innert der dreitägigen Beschwerdefrist gemäss § 83 des Gesetzes über die politischen Rechte gegen die Urnenwahl vom 19.11.2023 kein Rechtsmittel ergriffen worden ist. Gestützt auf § 15 Abs. 1 und 3 des Gesetzes über die politischen Rechte, hat der Gemeinderat die Ersatzwahl vom 19.11.2023 an seiner Sitzung vom 04.12.2023 erwahrt. In den Schulrat der Kreisschule Nusshof-Wintersingen wurde gewählt:
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Der Gemeinderat gratuliert herzlich zur Wahl und wünscht viel Freude an dieser Tätigkeit.
- Pascal Roth: 102 Stimmen
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Der Gemeinderat gratuliert herzlich zur Wahl und wünscht viel Freude an dieser Tätigkeit.