7. Nov. 2023, 15:45 Uhr
Erwahrung der Gemeindewahl vom 22. Oktober 2023
Der Gemeinderat stellt fest, dass innert der dreitägigen Beschwerdefrist gemäss § 83 des Gesetzes über die politischen Rechte gegen die Urnenwahl vom 22.10.2023 kein Rechtsmittel ergriffen worden ist. Gestützt auf § 15 Abs. 1 und 3 des Gesetzes über die politischen Rechte, hat der Gemeinderat die Ersatzwahl vom 22.10.2023 an seiner Sitzung vom 06.11.2023 erwahrt. In das Wahlbüro Wintersingen wurde gewählt: - Karin Sollberger: 209 Stimmen
Absolutes Mehr: 107
Der Gemeinderat gratuliert herzlich zur Wahl und wünscht viel Freude an dieser Tätigkeit.
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