22. Apr. 2024, 15:58 Uhr
Stille Wahl / Gemeindepräsident Wintersingen für die Amtsperiode vom 01.07.2024-30.06.2028
Michael Schaffner hat sich bereit erklärt, als Gemeindepräsident für die Amtsperiode vom 01.07.2024 – 30.06.2028 zur Verfügung zu stellen.
Gemäss gültigem Wahlvorschlag kann gestützt auf § 15 Abs. 4 des Gesetzes über die politischen Rechte und § 5 der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Wintersingen die Urnenwahl umgangen werden. Michael Schaffner wurde von der Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission am 17. April 2024 in stiller Wahl als gewählt erklärt.
Die RGPK widerruft den am 09.06.2024 angesetzten Wahlgang für die Wahl des Gemeindepräsidenten.
Gegen diesen Beschluss kann innert 3 Tagen seit Veröffentlichung beim Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden.
Gemäss gültigem Wahlvorschlag kann gestützt auf § 15 Abs. 4 des Gesetzes über die politischen Rechte und § 5 der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Wintersingen die Urnenwahl umgangen werden. Michael Schaffner wurde von der Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission am 17. April 2024 in stiller Wahl als gewählt erklärt.
Die RGPK widerruft den am 09.06.2024 angesetzten Wahlgang für die Wahl des Gemeindepräsidenten.
Gegen diesen Beschluss kann innert 3 Tagen seit Veröffentlichung beim Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden.