23. Aug. 2023, 09:27 Uhr
Aufforderung; Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern
Vermehrt stellt der Gemeinderat fest, dass Äste von Bäumen und Sträuchern von privaten Grundstücken in das Trottoir- oder Gemeindestrassenprofil ragen. Das kommunale Strassenreglement schreibt in Art. 42 vor, dass die Gartenanlagen so zu gestalten sind, dass die Benützung der Verkehrsflächen wie auch deren Beleuchtung nicht beeinträchtigt wird. Äste von Bäumen und Sträuchern dürfen die Fahrbahn nur ab einer Mindesthöhe von 4.5 m und das Trottoir oder einen Fussweg ab mindestens 2.5 m überragen.
Der Gemeinderat fordert deshalb die fehlbaren Grundstückbesitzerinnen und –Besitzer auf, die ins Strassen- bzw. Trottoir- oder Fusswegareal hineinragenden Äste entsprechend den Bestimmungen bis Sonntag, 17. September 2023 zurückzuschneiden.
Besten Dank für Ihr Verständnis.
Der Gemeinderat fordert deshalb die fehlbaren Grundstückbesitzerinnen und –Besitzer auf, die ins Strassen- bzw. Trottoir- oder Fusswegareal hineinragenden Äste entsprechend den Bestimmungen bis Sonntag, 17. September 2023 zurückzuschneiden.
Besten Dank für Ihr Verständnis.