30. Aug. 2023, 08:14 Uhr
Neuverpachtung der Jagdreviere
Die Einwohnergemeinde Wintersingen schreibt das ihr zustehende Jagdregal für die Periode vom 1. April 2024 – 31. März 2032 zur Verpachtung aus.
Die Voraussetzungen zur Verpachtung sind seit dem 1. Januar 2022 in Kraft getretenen Wildtier- und Jagdgesetz (WJG, SGS 520) zu entnehmen.
Interessierte Jagdgesellschaften können Ihre Bewerbung bis spätestens am 15. Oktober 2023 an folgende Adresse einreichen:
Gemeindeverwaltung Wintersingen
Hauptstrasse 64
4451 Wintersingen
Die Einwohnergemeinde regelt das Verfahren.
Die Voraussetzungen zur Verpachtung sind seit dem 1. Januar 2022 in Kraft getretenen Wildtier- und Jagdgesetz (WJG, SGS 520) zu entnehmen.
Interessierte Jagdgesellschaften können Ihre Bewerbung bis spätestens am 15. Oktober 2023 an folgende Adresse einreichen:
Gemeindeverwaltung Wintersingen
Hauptstrasse 64
4451 Wintersingen
Die Einwohnergemeinde regelt das Verfahren.