4. Jul. 2023, 07:58 Uhr
Erwahrung der Gemeindewahl vom 18. Juni 2023
Der Gemeinderat stellt fest, dass innert der dreitägigen Beschwerdefrist gemäss § 83 des Gesetzes über die politischen Rechte gegen die Urnenwahl vom 18.06.2023 kein Rechtsmittel ergriffen worden ist. Gestützt auf § 15 Abs. 1 und 3 des Gesetzes über die politischen Rechte, hat der Gemeinderat die Ersatzwahl vom 18.06.2023 an seiner Sitzung vom 03.07.2023 erwahrt. In die Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission Wintersingen wurde gewählt:
- Reto Schaffner: 164 Stimmen
Absolutes Mehr: 89
Der Gemeinderat gratuliert herzlich zur Wahl und wünscht viel Freude an dieser Tätigkeit.
- Reto Schaffner: 164 Stimmen
Absolutes Mehr: 89
Der Gemeinderat gratuliert herzlich zur Wahl und wünscht viel Freude an dieser Tätigkeit.